Eigenmietwert
Was ändert sich für Sie mit der Abschaffung des Eigenmietwert?
Heute können Sie werterhaltende Renovationen wie einen Küchenumbau steuerlich abziehen.Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts verschwindet genau dieser Vorteil.
Aktuell
Renovationskosten können steuerlich abgezogen werden
Voraussichtlich ab 2029
Mit dem Wegfall des Eigentmietwerts können Renovationskosten nicht mehr abgezogen werden